Das Modehaus C&A muss in der Coronakrise einbehaltene Miete nachzahlen.
Die Modekette C&A muss im Streit um in der Coronakrise einbehaltene Miete eine Niederlage einstecken. Der klagende Vermieter einer Filiale in der Münchner Innenstadt hat vor dem Landgericht München recht bekommen, C&A soll nun die Miete für April 2020 plus Zinsen nachzahlen.
C&A hatte argumentiert, wegen der von den Behörden angeordneten coronabedingten Schließungen seien die Räume nicht zum Betrieb eines Textilkaufhauses geeignet gewesen, was einen Mangel der Mietsache darstelle. Dieses Verwendbarkeitsrisiko treffe den Vermieter. Der Vermieter hatte dagegen eingewandt, es gebe keinen Sachmangel. Der Richter folgte nun letzterer Argumentation: Das sogenannte Verwendungsrisiko könne nicht auf den Vermieter abgewälzt werden.
Die Mietzahlung sei für das Unternehmen auch nicht unzumutbar gewesen, eine Rücklage in Höhe einer Monatsmiete zu bilden, sei vielmehr durchaus realistisch. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, das Gericht betont zudem, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.
C&A zeigt sich einem Bericht zufolge enttäuscht von der Entscheidung des Gerichts. Die Lasten der Pandemie müssten von Mietern und Vermietern gemeinsam getragen werden, erklärt das Unternehmen. C&A ist nicht die einzige Einzelhandelskette, die coronabedingt Mietzahlungen eingestellt oder gekürzt hat. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert schon seit längerer Zeit Vermieter auf, Händlern in Not bei den Mietzahlungen entgegenzukommen.
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