Feste feiern
Die Weihnachtsfeier als Dankeschön für das Engagement gelingt prima, wenn der Firmenchef die Vorlieben seiner Mitarbeiter kennt – und das Betriebsklima stimmt.

Die Weihnachtsfeier als Dankeschön für das Engagement gelingt prima, wenn der Firmenchef die Vorlieben seiner Mitarbeiter kennt – und das Betriebsklima stimmt.
Stehen in den Regalen die ersten Spekulatiustüten und Schokonikoläuse, ist es für Personalverantwortliche höchste Zeit, über die kommende Weihnachtsfeier nachzudenken. Wollen sich die Mitarbeiter ins jährliche Vorweihnachtstreiben begeben? Soll jeder Abteilungs- und Filialleiter für sein Team oder der Geschäftsführer für alle ein Event organisieren?
Mit einem Dankeschön im Advent zeigen Chefs Anerkennung. Welche Art von Feier sich empfiehlt, das hängt von Teamgröße und Zusammenhalt, vom Betriebsklima sowie von den Vorlieben der Beschäftigten und der Vorgesetzten ab. Weihnachtskrimi-Dinner oder Tannenbaumfällen im Wald, Schlittschuhlaufen bei Adventsklängen oder der Besuch des Weihnachtsmarktes samt Glühwein und alkoholfreiem Punsch: Den möglichen Aktivitäten sind kaum Grenzen gesetzt. Aber auch das traditionelle gemütliche Zusammensein bei Weihnachtsgans oder Veggie-Menü findet seine Anhänger.
Was für alle Firmen gilt: Der Steuerfreibetrag liegt bei 110 Euro brutto (netto 92,44) pro teilnehmendem Mitarbeiter für alle anfallenden Kosten vom Buffet bis zum fackeltragenden Mitternachtsstadtführer.
Wenn der Geschäftsinhaber mehr ausgibt, vergrößert er das Geschenk an die Mitarbeiter auf eigene Rechnung. Die haben kein gesetzliches Recht auf eine Weihnachtsfeier, aber es besteht auch keine Teilnahmepflicht. Ob bei Krisen oder Krächen eine kleine Feier der Start in bessere Zeiten sein kann, sollte vorher geklärt werden, damit der Chef nicht auf den köstlichen Kanapees hocken bleibt. Einladen muss der Unternehmer alle Mitarbeiter – auch die weniger beliebten.
Die gesetzliche Unfallversicherung schließt das Feiern samt Tanz und Trinkgenuss, Spiel und Sport sowie den Nachhauseweg mit ein – und zwar bis der Chef das Weihnachtsfest offiziell beendet. Wer danach noch feuchtfröhlich weiterfeiert, gilt dann rechtlich als Privatmensch. Während der Firmenfeier hingegen gilt der Arbeitnehmerstatus. Kniggeverstöße können Chefs mit arbeitsrechtlichen Schritten bis hin zur Kündigung kontern. Pöbeleien gegenüber Kollegen und Chefinnen sind ebenso wenig erlaubt wie Prügeleien.
Und was jüngst die Gemüter bewegte, ist auf dem Betriebsfest im friedlichen Advent natürlich ebenfalls tabu: MeToo und MeTwo, also sexistische Anmache und rassistische Bemerkungen.
Drei Fragen an Nils Hirschfeld, Geschäftsführer der Hirschfeld Touristik Event GmbH & Co. KG in Erfurt
Wie feiere ich mit fünf, wie mit 500 Mitarbeitern?
Die Spannung steigt mit dem Budget. Mit einer kleinen Gruppe kann es sinnvoll sein, einfach nett essen zu gehen. Oder vorher mit einem Stadtführer originelle, vielleicht unbekannte Orte der Heimatstadt zu erkunden. Ein Schiff zu buchen oder auf dem eigenen Firmengelände einen Weihnachtsmarkt zu veranstalten, macht nur mit vielen Mitarbeitern so richtig Spaß.
Was nutzt die Weihnachtsfeier im Arbeitsalltag?
Ein Event rettet nicht die Stimmung in einem Unternehmen. Da müssen die Führungskräfte vorher ihre Hausaufgaben machen. Aber gerade in der Vorweihnachtszeit sind die Menschen offen für Nestwärme und familiäre Feste. Chefs zeigen ihre Wertschätzung und alle rücken zusammen.
Welche Risiken bringt eine Weihnachtsfeier mit sich?
Die Zahl der Teilnehmer ist ungewiss. Denn Mitarbeiter signalisieren ganz klar, dass sie nur dort gerne feiern gehen, wo sie gerne arbeiten. Ein Event ist ein i-Tüpfelchen für die Würdigung der Arbeit, aber kein Ersatz für eine sympathische Firmenkultur.
Schlagworte: Personalpraxis, Serie, Me too, Weihnachtsfeier
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