Abfallbeauftragte: BVT-Initiative zeigt Wirkung
Ab 1. Juni 2017 gilt die neue Abfallbeauftragten-Verordnung für Händler, die Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Eine wehrhafte Initiative des Handelsverbands Technik (BVT) zeigt Wirkung.

Ab 1. Juni 2017 gilt die neue Abfallbeauftragten-Verordnung für Händler, die Elektro-Altgeräte zurücknehmen. Eine wehrhafte Initiative des Handelsverbands Technik (BVT) zeigt Wirkung.
So sind die Händler verpflichtet, einen Abfallbeauftragten zu bestellen, wenn sie mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche beziehungsweise Lager-/Versandfläche (bei Onlinehändlern) haben oder mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr freiwillig zurücknehmen. Der BVT-Vorsitzende Willi Klöcker hatte sich im März 2017 in einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder gegen diese neue Regelung gewandt, die “den Verbrauchern und der Umwelt mit sinnfreier und kostenintensiver Bürokratie schadet”, so Klöcker.
Denn die hohen jährlichen Kosten von 600 bis 1.000 Euro für einen externen Abfallbeauftragten schrecken Händler ab, die dann keine Altgeräte mehr zurücknehmen. Auch viele Unternehmer, Verbundgruppen und Handelsverbände in den Bundesländern haben sich parallel bei ihren Ansprechpartnern in der Politik vor Ort für eine unbürokratische Lösung stark gemacht.
Die BVT-Initiative zeigt Wirkung. „Inzwischen signalisieren die ersten Bundesländer dem BVT, die neue Abfall-Beauftragten-Verordnung pragmatisch anzugehen“, sagt Steffen Kahnt vom Handelsverband Technik. So sollen zum Beispiel in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern kleinere Händler, die die Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß der kommunalen Sammelstelle oder zertifizierten Entsorgern übergeben, von der neuen Pflicht auf Antrag befreit werden. Auch andere Bundesländer, wie Baden-Württemberg und Hessen, empfehlen den Händlern, eine Befreiung vor Ort zu beantragen. Diese könne zum Beispiel auch für kleinere Betriebe, die dennoch über eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmeter verfügen, in Betracht kommen.
Der Handelsverband Technik (BVT) bietet hierfür ab sofort ein Musterformular an, mit dem Handelsunternehmer bei den Landratsämtern und Kreisverwaltungen eine Befreiung nach § 7 der Abfall-Beauftragten-Verordnung beantragen können.
Das Formular kann von den Mitgliedern der Einzelhandelsorganisation kostenlos per E-Mail unter bvt@einzelhandel.de abgerufen werden.
Schlagworte: BVT, Abfallbeauftragte, Formular
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