Die Gegner des Gesetzentwurfs zur WLAN-Störerhaftung gewinnen an Boden. Die Vorschläge des Wirtschaftsausschusses des Bundesrats zur Abschaffung der WLAN-Störerhaftung sowie eine in die gleiche Richtung zielende Bundesratsinitiative des Landes Thüringen finden auch die Unterstützung des HDE. „Der Wirtschaftsausschuss im Bundesrat stellt zu Recht fest, dass der Entwurf der Bundesregierung zu viele unklare Formulierungen enthält, die die WLAN-Anbieter mit Rechtsunsicherheiten alleinlassen. Jetzt ist der Bundestag gefordert, den bisherigen Entwurf zu überdenken und die Anregungen des Bundesrates zu übernehmen“, betont der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Nur dann sei ein schneller Ausbau des öffentlichen WLAN-Angebots im Einzelhandel möglich.
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf des Bundestages sollen sich die Kunden im Handel vor der WLAN-Nutzung registrieren müssen. „Das ist unrealistisch und würde viele Kunden abschrecken. Wer in der Kassenschlange steht, möchte sich nicht vor dem Bezahlen mit dem Handy erst noch umständlich im WLAN anmelden“, so Tromp.
Der Handel brauche dringend die Möglichkeit, seinen Kunden rechtssicher und unkompliziert WLAN anzubieten, um im digitalen Strukturwandel innovative Ideen umsetzen zu können. In einer HDE-Umfrage hatten 55 Prozent der Händler, die gerne WLAN anbieten würden, rechtliche Risiken als Haupthinderungsgrund angegeben. „Die Bundesregierung sollte die Anregungen aus dem Bundesrat rasch übernehmen. Der Fortbestand der WLAN-Störerhaftung gefährdet die Digitalisierung in Deutschland“, so Tromp.
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