Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will mit einer Änderung des Mietrechts Gewerbetreibende in der Coronakrise unterstützen. Eine automatische Mietminderung für notleidende Unternehmer ist einem Bericht zufolge jedoch nicht geplant.
Lambrechts Plan sieht demnach vor, Situationen, in denen Unternehmer durch staatliche Anordnungen ihre Geschäftsräume nicht wie gewohnt nutzen können, zu einer "Störung der Geschäftsgrundlage für das Mietverhältnis" zu erklären. Dadurch werde die Position des Gewerbemieters gestärkt, wenn er mit dem Vermieter über eine neue Miet- beziehungsweise Pachthöhe verhandeln möchte, so Lambrecht.
Dennoch müssten auch künftig Einzelfälle und konkrete vertragliche Bestimmungen geprüft werden. Im Zweifel müsse ein Gericht entscheiden, so Lambrecht. Sie will die Gerichte anweisen, entsprechende Verfahren bevorzugt und damit schneller zu bearbeiten. Der Handelsverband Deutschland (HDE), der eine entsprechene Forderung bereits im Frühling gestellt hatte, begrüßt das Vorhaben. Es könne nicht sein, dass die Vermieter sich jeder angemessenen Risikoverteilung verweigerten und die Einzelhändler die Folgen der Coronakrise allein zu tragen hätten, erklärt Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Eine entsprechende gesetzliche Klarstellung ist aus HDE-Sicht auch deshalb dringend geboten, weil die Rechtsprechung zu dieser Frage bisher uneinheitlich sei und ein Anpassungsanspruch teilweise erst dann anerkannt werde, wenn der Mieter unmittelbar vor der Insolvenz steht.
Zur News-Übersicht geht es hier.