Viele Händler wollen es nicht länger hinnehmen, dass sie ihre Läden nicht öffnen dürfen.
Breuninger ist mit seinem Eilantrag in Baden-Württemberg gescheitert, hat jedoch auch in anderen Bundesländern gerichtliche Schritte gegen das Öffnungsverbot für seine Läden eingeleitet. Berichten zufolge gehen auch andere Händler gegen die coronabedingten Zwangsschließungen vor und versuchen parallel, Schadenersatz für die hohen Verluste durch den Lockdown geltend zu machen.
Wie die Zeitung Welt berichtet, geht eine Frankfurter Kanzlei in allen 16 Bundesländern im Namen von Hunderten Mandanten gegen die Schließungen vor. Dabei würden sowohl Eilverfahren gegen die Zwangsschließungen selbst als auch Hauptsacheverfahren eingeleitet mit dem Ziel, Schadenersatz für die massiven wirtschaftlichen Einbußen im ersten und zweiten Lockdown einzuklagen.
Die Erfolgsaussichten sind indes weiterhin ungewiss. Die Welt sprach mit zwei Juristen: Einer vertritt die Einschätzung, dass die Einschränkungen zur Bekämpfung der Pandemie immer besser begründet werden müssten, je länger sie andauerten. Ein zweiter allerdings sieht die Begründung durch den Infektionsschutz weiterhin als valide an - zumal es Hilfsangebote gebe, die Einbußen abfederten. Der Handelsverband Deutschland (HDE) setzt unterdessen weiterhin auf eine politische Lösung zum Ausstieg aus dem Lockdown.
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