Der Durchbruch des Preisschildes ist in Europa eng verbunden mit Aristide Boucicaut. Anfang der 1850er-Jahre beendet der Franzose in seinem Pariser Warenhaus Au Bon Marché die damals übliche Praxis des Feilschens. Sein Verkaufspersonal soll nicht länger um Preise verhandeln, sondern mehr Kunden bedienen. Daher führt er feste, auf Preisschildern notierte Preise ein. Deutsche Kaufhäuser übernehmen die Idee. Doch abgesehen davon, bleiben fixe Preise und Preisschilder hierzulande noch bis in die 1920er-Jahre eher die Ausnahme.
Das ändert sich erst während der Weltwirtschaftskrise. Eine im Dezember 1931 erlassene Verordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen sieht auch den „Schutz vor Überteuerung“ bei Gütern und Leistungen des allgemeinen Bedarfs vor. Zur Preisüberwachung werden Preisschilder und Preisverzeichnisse für zahlreiche Waren angeordnet. Betroffen sind vor allem Grundnahrungsmittel wie Brot, Fleisch, Obst, Gemüse, Kaffee, Mehl, Zucker und Butter. Gleichzeitig sind damit erste Dienstleister wie Friseure und Barbiere zum Anbringen gut sichtbarer Preisverzeichnisse verpflichtet.
Nach Überwindung der Wirtschaftskrise halten die Nationalsozialisten am System der Preisüberwachung fest – nun als Teil ihres Vierjahresplanes, der das Deutsche Reich binnen dieser Spanne in Kriegsbereitschaft versetzen soll. Die verstärkte Rüstungsproduktion führt damals zu unerwünschten Preissteigerungen bei Konsumgütern, weshalb der Staat dirigierend in die Preisbildung eingreift. Zur Kontrolle der verordneten Preise tritt zum 1. Januar 1941 eine allgemeine Preisauszeichnungspflicht in Kraft. Sie wird nach dem Ende des Dritten Reichs in bundesrepublikanisches Recht übernommen.
Bedienungsgeld inklusive
1969 soll eine Novellierung des Gesetzes für mehr „Preisklarheit und Preiswahrheit“ und eine bessere Vergleichbarkeit der Preise sorgen. Daher ist es Händlern und Dienstleistern ab Januar 1970 insbesondere untersagt, in der Werbung günstiger erscheinende Nettopreise ohne die zum 1. Januar 1968 eingeführte Mehrwertsteuer aufzuführen. Auch Klauseln wie „Plus fünf Prozent Bedienungsgeld“ sind nicht länger zulässig.
Zudem werden viele Sonderregelungen abgeschafft, weshalb nun auch Juweliere, Uhrmacher und Pelzhändler ihre Waren mit Preisangaben versehen müssen. Doch diese fürchten, Kriminelle damit erst recht auf ihre wertvollsten Stücke hinzuweisen. Vor Gericht kämpfen sie für ihre Ausnahmeregelung. Doch die Richter trauen den Dieben genügend Fachkenntnis zu, um sich bei der Wahl ihrer Beute nicht auf Preisschilder verlassen zu müssen. Sie weisen die Klage der Juweliere ab.
1984 bringt ein Goldschmied die Verordnung aber doch noch zu Fall. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes ist sie in der Nachkriegszeit nicht „auf dem verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Weg zustande gekommen“ und somit verfassungswidrig. Doch inzwischen hat sich die Preis-auszeichnung im Alltag längst durchgesetzt. Das Urteil werde daher an der „bisher geübten, verbraucherfreundlichen Praxis nichts Entscheidendes ändern“, betont dann auch die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels. Zum 1. Mai 1985 tritt eine neue – im Wesentlichen bis heute geltende – Preisangabenverordnung in Kraft. Preisschilder und Preisverzeichnisse sind nun wieder Pflicht. Für viele Waren muss der Handel dabei neben dem Produktpreis auch den Grundpreis je 100 oder 1000 Gramm oder je Liter angeben.
Die Art der Preisauszeichnung wandelt sich über die Jahrzehnte deutlich. Die früher oft in Schönschrift gestalteten Preisschilder weichen in den 1950er-Jahren zunehmend dem Kostendruck. Stattdessen erhalten die Warenregale Aluminium- oder Kunststoffschienen, in die sich die Preis-angaben schnell einstecken lassen. Zudem kommen in den 1960er-Jahren die ersten Handauszeichner mit selbstklebenden Etiketten auf den Markt. Mit ihnen wandert der Preis vom Regal direkt auf die Ware – und öffnet findigen Kunden durch ein rasches Umkleben der Preisschilder neue Sparmöglichkeiten. Dagegen wird das Preisetikett mit Wellenschnitt entwickelt. Beim Versuch, es vom Produkt zu lösen, zerreißt es in mehrere Teile.
Digital dynamisierte Preisbildung
Angesichts der vielen Preisschilder in modernen Geschäften führen Preisänderungen weiterhin zu viel Arbeit für das Verkaufspersonal. Seit einigen Jahren gewinnen daher digitale Preisschilder an Bedeutung. Sie erlauben nicht nur kurzfristige Preisänderungen per Computer, sondern ebenso dynamische Preisanpassungen, denen Faktoren wie Warenbestände, Haltbarkeitsdaten, Konkurrenzangebote oder das aktuelle Wetter zugrunde liegen. So können Algorithmen beispielsweise an verregneten Sommertagen automatisch die Preise für Grillfleisch reduzieren, aber auch vor großen Fußballspielen die Preise für Bier und Cola anheben. Es wirkt wie eine teilweise Rückkehr in die Zeit ohne Preisschilder. Damals berücksichtigten Händler für ihren Preis auch Tageszeit, Wetter oder Habitus des Käufers – und dann wurde gefeilscht.
Der Wirtschaftshistoriker Marvin Brendel ist Betreiber von „Geschichtskombinat“, einer Agentur für wirtschafts- und unternehmensgeschichtliche Recherchen. Exklusiv für das handelsjournal verfasst er die Serie „Meilensteine des Handels“, die sich mit der Längsschnittanalyse handelsspezifischer Innovationen beschäftigt. Haben Sie Fragen, Kommentare, Ergänzungen? Dann schreiben Sie an: brendel@geschichtskombinat.de
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