Bundesregierung und Landesregierungen haben vereinbart, die meisten Läden während der Coronakrise zu schließen. Seit dem 16. März wird in den einzelnen Bundesländern per Erlass die Schließung vieler Einzelhandelsgeschäfte angeordnet.
Fast wörtlich gleich ist der entscheidende Abschnitt der Beschlüsse formuliert: „Nicht zu schließen ist nur der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.“ Die Erlasse im Einzelnen:
► Baden-Württemberg
► Bayern
► Berlin
► Brandenburg
► Bremen
► Hamburg
► Hessen
► Mecklenburg-Vorpommern
► Niedersachsen
► Nordrhein-Westfalen
► Rheinland-Pfalz
► Saarland
► Sachsen
► Sachsen-Anhalt
► Schleswig-Holstein
► Thüringen