Corona-Krise

Regelungen zu Ladenschließungen im Überblick

Läden für den täglichen Bedarf dürfen weiterhin öffnen, die meisten anderen Geschäfte haben geschlossen. Die Bundesländer haben dazu jeweils eigene Erlasse formuliert. Ein Überblick.

18.03.2020

© Nordphoto / Imago

Viele Läden müssen derzeit geschlossen bleiben.

Bundesregierung und Landesregierungen haben vereinbart, die meisten Läden während der Coronakrise zu schließen. Seit dem 16. März wird in den einzelnen Bundesländern per Erlass die Schließung vieler Einzelhandelsgeschäfte angeordnet.

Fast wörtlich gleich ist der entscheidende Abschnitt der Beschlüsse formuliert: „Nicht zu schließen ist nur der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.“ Die Er­lasse im Einzelnen:

► Baden-Württemberg

 Bayern

 Berlin

 Brandenburg

 Bremen

 Hamburg

 Hessen

 Mecklenburg-Vorpommern

 Niedersachsen

 Nordrhein-Westfalen

 Rheinland-Pfalz

 Saarland

 Sachsen

 Sachsen-Anhalt

 Schleswig-Holstein

 Thüringen

Schlagworte: Einzelhandel