„Wir brauchen eindeutige Verhaltens-, Kontroll- und Reinigungsregeln für die Zeit der Lockerungen der derzeitigen, restriktiven Maßnahmen“, sagt Martin Eberhardt, Vorstandsvorsitzender des Verband der Immobilienfachleute (RICS) in Deutschland. „Hier können wir auch Erkenntnisse aus anderen Ländern nutzen, wie beispielsweise aus China, wo die Bevölkerung bereits wieder einkaufen kann, natürlich nicht ohne entsprechende Maßnahmen. So wird dort in wiedereröffneten Shoppingmalls zwischen Kunden- und Mitarbeiterpflichten unterschieden.“
Bei der Wiedereröffnung von Ladengeschäften sei wichtig, dass Kontakte so stark wie möglich minimiert werden. Auch das Tragen von Atemschutzmasken müsse zur Regel werden, sagt Sabine Georgi, Country Managerin der RICS Deutschland. „Wir sehen, dass es auch jetzt möglich ist, mit entsprechenden Maßnahmen in Supermärkten und Drogerien einzukaufen. Die Geschäfte machen dabei eindeutige Vorgaben für ihre Kunden, damit die Infektionsgefahr so gering wie möglich ist. Das lässt sich auf die Zeit des Neustartes adaptieren.“
Folgende Regeln und Maßnahmen schlägt die RICS vor:
1. Abstand halten
2. Einkauf in Gruppen untersagen
3. Entertainment geschlossen halten (bei Shoppingcentern)
4. Versammlungen untersagen
5. Gastronomie nur Take-away
6. Atemschutzmasken für alle verpflichtend
7. Bewusstsein für Risikoprävention schaffen, zum Beispiel über Bildschirme in Verkaufsflächen
8. Häufigere Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen der Retailflächen sowie Oberflächen wie Klinken, Kassenbereiche etc. durchführen
9. Gesundheitsmanagement bei Mitarbeitern stärken, aufeinander Acht geben bei eventuellen Corona-Symptomen
10. Nutzung von Fahrstühlen regeln
11. Entsprechende Lüftung von Räumen sicherstellen
12. Desinfektionsmittel für die Handhygiene bereitstellen
Das Soft-Opening der Handelslandschaft garantiere jedoch nicht zwingend ein Zurück zu alten Gegebenheit. „Der Verbraucher wird verhaltener konsumieren. Auch das zeigen uns die Erfahrungen in China. Deswegen bedarf es auch einer Stimulanz, den Handel zu beleben“, sagt Ralf-Peter Koschny, Vorstand bei Bulwiengesa und dort verantwortlich für den Einzelhandelsbereich.
Hier müssen bereits heute Lösungen gemeinsam mit allen Verantwortlichen gesucht werden. „Das Beleben des Handels nach dem Neustart ist im Sinne des Gemeinwohls, da wir sonst noch größere volkswirtschaftliche Schäden, wie erhöhte Arbeitslosigkeit, riskieren und den Leerstand in den Innenstädten finanzieren müssten“, erläutert Georgi.
So sei beispielsweise eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten auch auf Zeiten nach 20 Uhr und den Sonntag denkbar, um Mindestabstände und reduzierte Kundenströme zu realisieren, oder eine finanzielle Stimulanz des Verbraucherverhaltens durch die öffentliche Hand. Dabei dürfe es keine Denkverbote geben.
So lautet eine Überlegung, jedem Bundesbürger einen Einkaufgutschein von 100 Euro zu übergeben. Das würde zu einen Handelsumsatz im Non-Food-Bereich von circa acht Milliarden Euro führen und damit einen halben Monatsumsatz kompensieren. Diese Möglichkeit sei eine Alternative dazu, Unternehmen dauerhaft unter einen Schutzschirm zu nehmen. Diskutiert werden könnten auch temporäre Absenkungen der Mehrwertsteuer.
„Wir sehen, dass genau jetzt der Zeitpunkt ist, innovative und flexible Modelle für die Zeit nach dem Shutdown zu entwickeln, die kurz-, mittel- und langfristig Sinn machen“, sagt Eberhardt. „Der Handel benötigt gegebenenfalls Zugeständnisse auch im Bau- und Planungsrecht. Auch hier sollten wir flexibler werden.“
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