Bildquelle: IGW Berlin
Grüne Woche
Ist dieses Schwein sicher?
Nahrungsmittel sind in Herkunft und Qualität besser geprüft als je zuvor. Und Verbraucher können sich auf vielen Wegen rundum informieren. Aber tun sie das auch?
Text: Norbert Lehmann,
13. Januar 2012
Am 20. Januar ist es wieder soweit: Die Internationale Grüne Woche in Berlin öffnet ihre Pforten. Wieder werden Hunderttausende durch die Hallen strömen. Und wie in den vergangenen Jahren stellen sie sich vor allem eine Frage: Wie sicher sind unsere Lebensmittel? Die Erinnerung an Dioxin und EHEC ist noch lebendig. Im Falle der EHEC-Krise ist die Angst berechtigt. 50 Tote und 4.300 Erkrankte machen erschreckend deutlich: Bakteriologische Risiken sind real. Die Krisenreaktionsfähigkeit der Behörden und vor allem die Krisenkommunikation waren alles andere als optimal. Das Tohuwabohu aus Warnungen, Vermutungen und Hinweisen verunsicherte selbst eher gelassene Zeitgenossen. Chemische Belastungen sind hingegen im 21. Jahrhundert auf ein Maß zurückgedrängt worden, das akute Gesundheitsgefahren in aller Regel ausschließt. „Die höchsten Messwerte der dioxinbelasteten Eier lagen in einer Größenordnung, die vor 20 Jahren noch als übliche Hintergrundbelastung an gesehen werden musste“, sagt Ulrich Nöhle, Lebensmittelchemiker, Interim-Manager und Honorarprofessor für Qualitätsmanagement an der TU Braunschweig.
Doch weil dem Verbraucher trotz immer mehr Kennzeichnung, Informationsportalen und freiwilliger Siegel das Wissen fehlt, um Risiken richtig einzuschätzen, überschreiten die mediale Aufregung und die allgemeine Verunsicherung selbst bei vermeintlichen Lebensmittel-Skandalen, die objektiv gar keine sind, jedes vernünftige Maß. Unternehmensberater Michael Bockisch hat dafür eine Erklärung: „Der Verbraucher kann die Sicherheit von Lebensmitteln nicht einschätzen, weil ihm Instrumente und Wissen fehlen. Folglich entscheidet er sich auf der Basis von gefühlten Risiken und seiner — zwangsläufig — fehlerhaften Einschätzung.“
Das Schätzen ist nämlich keine Stärke der Menschen, vor allem wenn es um nicht alltägliche Dimensionen geht. Wer tippt schon auf Luxemburg, wenn es gilt, ein Land zu nennen, dessen Fläche ausreicht, um alle 7 Mrd. Menschen dieser Erde nebeneinander aufzustellen? „Die moderne Analytik kann Substanzen so exakt bestimmen, dass ihr Verhältnis dem Tausendstel einer Haaresbreite auf der Strecke zum Mond entspricht. Für die Forschung ist das sinnvoll; im Alltag nicht. Für den Verbraucher müssen die Messergebnisse und Aussagen in einen Zusammenhang gestellt werden, den er begreifen kann“, betont Michael Bockisch. Doch genau diese Urteilsfähigkeit wird durch die Fülle an objektiv richtigen Informationen nicht unterstützt. Der gesunde Menschenverstand wird nicht eingeschaltet, weil er trotz aller Messwerte und Fakten keine Orientierung erhält. Jedem ist klar, dass ein Energiegetränk nicht wirklich Flügel verleiht. Aber die wenigsten Verbraucher werden beurteilen können, dass die Aussage „Diese s Mineralwasser enthält kein Cholesterin“ eine banale Selbstverständlichkeit ist. „Ich nenne das den Unterschied zwischen wahr und wahrhaftig. Werbeaussagen müssen nicht wahr, aber immer wahrhaftig sein und das gilt natürlich für alle anderen Aussagen auch, bis hin zu denen der NGOs“, sagt Michael Bockisch.
Mit dem Anspruch auf solche Klarheit und Wahrheit trat im Juli 2011 das Internetportal Lebensmittelklarheit.de an. Nach einem großen Ansturm zum Auftakt gehen beim Betreiber Verbraucherzentrale Hessen mittlerweile rund 20 Beschwerden pro Tag ein. Häufigste Kritikpunkte sind die Aufmachung von Produkten, Zutaten und Werbeaussagen. Die Eingaben reichen von kurios über Haarspalterei bis vollkommen berechtigt. Beispielsweise ärgerte sich Herr V. aus Wiesbaden, dass Kraft Foods dem Onko-Kaffee „Der Harmonische klassisch“ bei nahezu identischer Aufmachung plötzlich Maltodextrin und Karamell zufügte. Aufgrund der Rüge setzte das Unternehmen den Röstkaffeeanteil wieder von 88 Prozent auf 100 Prozent herauf. Verständlich, dass der Kaffeefreund mit der vorübergehend verschlechterten Rezeptur unzufrieden war. Merkwürdig mutet jedoch an, wenn Edeka sich gezwungen sieht, seine unter Handelsmarke vertriebenen Thunfischfilets gegen den Vorwurf zu verteidigen, mitver antwortlich zu sein für den Tod von mehr als tausend Delphinen. Dass der Thunfisch nach den Regeln eines Delphin-Schutzprogrammes, das von WWF und Greenpeace anerkannt wird, gefangen wird, musste sogar die Verbraucherzentrale anerkennen. Die Aussage der Edekaner, der Fang erfolge bestandsherhaltend, könne „nicht widerlegt“ werden. Allerdings fehlten auf der Verpackung eindeutige und verlässliche Hinweise, die diese Aussagen belegen würden, sticheln die Verbraucherschützer.
Kein Wunder , dass Industrie und Handel den Portalbetreibern einen Mangel an Sachlichkeit und Objektivität vorwerfen. Schon die Menü-Bezeichnung „Getäuscht?“, „Geändert“, „Erlaubt!“ ist von einer neutralen Orientierungshilfe weit entfernt. „Meinung und Fakten werden häufig vermischt“, bedauert Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL). Steffen Küßner, Sprecher des Bundesverbandes Verbraucherzentrale (vzbv) erwidert: „Den Vorwurf, das Portal sei tendenziös und unausgewogen, können wir nicht nachvollziehen. Anpassungen der Menüs oder der Darstellungsweise haben wir nicht geplant.“ Und im Betreiberteam der Verbraucherzentrale Hessen sagt Andrea Schauff: „Natürlich haben wir keine völlig neutrale Position. Wir stehen auf der Seite der Verbraucher und aus diesem Blickwinkel prüfen wir die Beschwerden. Es geht nicht nur darum, Fälle von Verbrauchertäuschung zu dokumentieren. Die Internetse ite will eine Hilfe bieten, die Kommunikation mit dem Verbraucher zu verbessern und etwas zu bewegen.“
Dass sich die Hersteller durchaus bewegen, wenn der Verbraucher das wünscht, zeigt das Beispiel der Verdener Keksfabrik Hans Freitag. Auslöser war in diesem Fall zwar nicht das Portal Lebensmittelklarheit.de, sondern die Verbraucherzentrale Hamburg mit einem Bericht über „Mogelpackungen“. Unternehmenschefin Anita Freitag-Meyer reagierte auf die Kritik der Verbraucherschützer jedoch umgehend mit einem Video in ihrem „Keksblog“. Sie passte die gerügte Verpackung an und nutzte den Anstoß, um eine neu designte Serie am Markt einzuführen (vgl. Kurzinterview „Den Blick geschärft“). Ähnlich reagieren auch die meisten Hersteller, die auf Lebensmittelklarheit.de kritisiert werden. Die Wirtschaft sei meist kooperativ. Stellungnahmen würden in der Regel fristgemäß geliefert, gestehen die Portalbetreiber ein.
Auch wenn das Portal den Austausch zwischen Hersteller und Konsument bündelt, eine grundlegende Kritik bleibt bestehen. Ulrich Nöhle: „Entweder die beanstandeten Produkte sind legal oder sie sind es nicht. Wenn ein Rechtsverstoß vorliegt, müssen die Behörden handeln. Ist das Produkt rechtlich eindeutig verkehrsfähig, gehört es nicht an den Pranger. Lebensmittelklarheit.de ist eine Spielwiese der gefühlten Irreführung und Täuschung.“ Nöhle plädiert stattdessen für einen schnelleren Vollzug des Lebensmittelrechts. Die amtliche Überwachung müsse personell besser ausgestattet und geschult werden. „Mangels stringentem Vollzug der bestehenden Rechtsvorschriften zum Wohle der Verbraucher und der Branche werden mit Portalen wie Lebensmittelklarheit.de oder der Hygieneampel bloß Hilfskonstruktionen geschaffen, die eine Pseudo-Sicherheit generieren sollen“, kritisiert der ausgebildete Lebensmittelchemiker.
Ein Gutachten aus dem Bundesrechnungshof zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bestätigt das. Mehr als 400 überwiegend kommunale Behörden überwachen in Deutschland die Einhaltung des Lebens- und Futtermittelrechts. Eine einheitliche Kontrollqualität ist nicht sichergestellt. Das Krisenmanagement leide unter „systemimmanenten Schwächen“, heißt es in dem Gutachten. In der Krise seien allein die Länder für das rasche Eingreifen zuständig. Notfallpläne der Länder stünden isoliert nebeneinander und sähen keine verbindliche Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Ländern vor. Darum empfiehlt das Gutachten, beim Bund einen nationalen Krisenstab einzurichten. Rechtlich ist das kein leichtes Unterfangen, denn die föderale Struktur ist im Grundgesetz verankert.
Doch statt das Übel am Kern anzugehen, auch wenn das nicht einfach ist, beschäftigen sich Regierung und Parlament lieber mit öffentlichkeitswirksamen Scheinlösungen. Mit der Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) erweiterte der Bundestag im Dezember den Auskunftsanspruch der Verbraucher. Wenn der Bundesrat im Februar zustimmt, müssen die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung voraussichtlich ab Herbst 2012 auf Antrag herausgegeben werden, wenn sie Grenzwerte oder Höchstmengen betreffen, egal ob Limits überschritten wurden oder nicht. Bei Rechtsverstößen und in dringenden Fällen können die Behörden von einer Anhörung der betroffenen Unternehmen absehen. Bei Grenzwertüberschreitungen sind die Behörden zur Veröffentlichung verpflichtet. Aus Sicht von Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), ist die Novelle völlig unverhältnismäßig. Die betroffenen Unternehmen könnten sich gegen Vorwürfe nicht mehr wehren und an der Aufklärung nicht mitwirken, moniert Tromp. Stelle sich ein Verdacht zu einem späteren Zeitpunkt als unbegründet heraus, helfe das dem Unternehmen meist wenig, denn die Anschuldigungen seien dann in der Welt. Dabei wird das Verbraucherinformationsgesetz schon bisher nicht vom Durchschnittsverbraucher, sondern von Interessengruppen und ihren Mitgliedern genutzt, um wertvolle „Munition“ für die Öffentlichkeitsarbeit zu sammeln.
Die Reglementierung der Lebensmittelbranche bis hin zum Versuch der staatlichen Konsumlenkung bei gleichzeitiger Vernachlässigung der amtlichen Kontrollpflicht ist nicht nur eine Berliner Domäne, sondern wird auch in Brüssel mit Verve betrieben. In 2012 steht unter anderem die Umsetzung der neuen Vorschriften der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung an. Dabei geht es insbesondere um die Nährwert- und Herkunftskennzeichnung. Offene Interpretationsfragen sind zu klären. Sowohl die EU-Verordnung über amtliche Kontrollen als auch das Hygiene-Paket sollen einer Revision unterzogen werden. Außerdem muss mit Vorschlägen der Europäischen Kommission für ein EU-Tierschutzlabel, zur Verringerung von Lebensmittelabfällen und möglicherweise auch zur Überarbeitung der Novel-Food-Verordnung gerechnet werden.
Nun sind harmonisierte Regeln auf EU-Ebene für einen fairen Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt zwar unabdingbar. Angesichts der vielfältigen politischen Initiativen warnt der BLL jedoch vor Überreglementierung. Die Risikobewertung von Lebensmitteln dürfe ausschließlich auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen, fordert der Verband. Staatliche Verbraucherinformation dürfe legal vermarktete Produkte nicht diskriminieren.
www.gruenewoche.de
Laut bild.de verkaufte die Verdener Keks- und Waffelfabrik Hans Freitag ihre Schoko-Minikekse in „Mogelpackungen“. Anita Freitag-Meyer, geschäftsführende Gesellschafterin des Familienunternehmens, punktete mit offener Kommunikation.
Wie haben Sie von dem Vorwurf erfahren, Kekse in „Mogelpackungen“ anzubieten?
Einer unserer Mitarbeiter war auf der Internetseite bild.de auf den Bericht gestoßen. Der Artikel basierte auf einem Produktvergleich durch die Verbraucherzentrale Hamburg. Weder von der Verbraucherzentrale noch von Bild waren wir vor der Veröffentlichung informiert worden. Wir hatten keine Möglichkeit, vorab Stellung zu nehmen.
Wie war Ihre erste Reaktion?
Ich war überrascht. Wir haben zwei Produkte seit Jahren in dieser Verpackung auf dem Markt. Nie hat sich auch nur ein Verbraucher bei uns über die Verpackung beschwert. Trotzdem habe ich sofort nach der Veröffentlichung ein Video aufgezeichnet. Darin habe ich auf unserem Keksblog angekündigt, die Verpackung zu verändern. Denn durch die Beschwerde kam ich auf den Gedanken, dass die Verbraucher einen Luftanteil von 47 Prozent zu Recht als zu hoch empfinden könnten, auch wenn das Inhaltsgewicht von 150 g richtig angegeben war.
Wie ging es weiter?
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat unsere sofortige Reaktion in die Kommunikation aufgenommen. bild.de reagierte dagegen leider nicht. Wir haben die Verpackungsgröße nun verkleinert und das Design geändert. Das alte Material haben wir vernichtet. Ende Januar werden wir eine neue Serie aus drei Produkten in der neuen Aufmachung auf der ISM in Köln vorstellen.
Welches Fazit ziehen Sie aus der Aktion?
Wir haben für unsere Reaktion viel positive Verbraucherresonanz in E-Mails und in sozialen Netzwerken erhalten. Dadurch fühle ich mich in meiner Einschätzung bestärkt, mit Beschwerden offen umzugehen. Mein Blick für unbeabsichtigte Täuschungen wurde geschärft. Wir haben unter diesem Aspekt weitere Produkte kritisch überprüft. Letztlich gab die Beschwerde den Anstoß, eine neue Produktserie nach den Vorstellungen der Verbraucher zu gestalten. Insofern bewahrheitete sich das Sprichwort, dass jede Krise etwas Gutes hat.
www.keksblog.com
Doch weil dem Verbraucher trotz immer mehr Kennzeichnung, Informationsportalen und freiwilliger Siegel das Wissen fehlt, um Risiken richtig einzuschätzen, überschreiten die mediale Aufregung und die allgemeine Verunsicherung selbst bei vermeintlichen Lebensmittel-Skandalen, die objektiv gar keine sind, jedes vernünftige Maß. Unternehmensberater Michael Bockisch hat dafür eine Erklärung: „Der Verbraucher kann die Sicherheit von Lebensmitteln nicht einschätzen, weil ihm Instrumente und Wissen fehlen. Folglich entscheidet er sich auf der Basis von gefühlten Risiken und seiner — zwangsläufig — fehlerhaften Einschätzung.“
Das Schätzen ist nämlich keine Stärke der Menschen, vor allem wenn es um nicht alltägliche Dimensionen geht. Wer tippt schon auf Luxemburg, wenn es gilt, ein Land zu nennen, dessen Fläche ausreicht, um alle 7 Mrd. Menschen dieser Erde nebeneinander aufzustellen? „Die moderne Analytik kann Substanzen so exakt bestimmen, dass ihr Verhältnis dem Tausendstel einer Haaresbreite auf der Strecke zum Mond entspricht. Für die Forschung ist das sinnvoll; im Alltag nicht. Für den Verbraucher müssen die Messergebnisse und Aussagen in einen Zusammenhang gestellt werden, den er begreifen kann“, betont Michael Bockisch. Doch genau diese Urteilsfähigkeit wird durch die Fülle an objektiv richtigen Informationen nicht unterstützt. Der gesunde Menschenverstand wird nicht eingeschaltet, weil er trotz aller Messwerte und Fakten keine Orientierung erhält. Jedem ist klar, dass ein Energiegetränk nicht wirklich Flügel verleiht. Aber die wenigsten Verbraucher werden beurteilen können, dass die Aussage „Diese s Mineralwasser enthält kein Cholesterin“ eine banale Selbstverständlichkeit ist. „Ich nenne das den Unterschied zwischen wahr und wahrhaftig. Werbeaussagen müssen nicht wahr, aber immer wahrhaftig sein und das gilt natürlich für alle anderen Aussagen auch, bis hin zu denen der NGOs“, sagt Michael Bockisch.
Mit dem Anspruch auf solche Klarheit und Wahrheit trat im Juli 2011 das Internetportal Lebensmittelklarheit.de an. Nach einem großen Ansturm zum Auftakt gehen beim Betreiber Verbraucherzentrale Hessen mittlerweile rund 20 Beschwerden pro Tag ein. Häufigste Kritikpunkte sind die Aufmachung von Produkten, Zutaten und Werbeaussagen. Die Eingaben reichen von kurios über Haarspalterei bis vollkommen berechtigt. Beispielsweise ärgerte sich Herr V. aus Wiesbaden, dass Kraft Foods dem Onko-Kaffee „Der Harmonische klassisch“ bei nahezu identischer Aufmachung plötzlich Maltodextrin und Karamell zufügte. Aufgrund der Rüge setzte das Unternehmen den Röstkaffeeanteil wieder von 88 Prozent auf 100 Prozent herauf. Verständlich, dass der Kaffeefreund mit der vorübergehend verschlechterten Rezeptur unzufrieden war. Merkwürdig mutet jedoch an, wenn Edeka sich gezwungen sieht, seine unter Handelsmarke vertriebenen Thunfischfilets gegen den Vorwurf zu verteidigen, mitver antwortlich zu sein für den Tod von mehr als tausend Delphinen. Dass der Thunfisch nach den Regeln eines Delphin-Schutzprogrammes, das von WWF und Greenpeace anerkannt wird, gefangen wird, musste sogar die Verbraucherzentrale anerkennen. Die Aussage der Edekaner, der Fang erfolge bestandsherhaltend, könne „nicht widerlegt“ werden. Allerdings fehlten auf der Verpackung eindeutige und verlässliche Hinweise, die diese Aussagen belegen würden, sticheln die Verbraucherschützer.
Kein Wunder , dass Industrie und Handel den Portalbetreibern einen Mangel an Sachlichkeit und Objektivität vorwerfen. Schon die Menü-Bezeichnung „Getäuscht?“, „Geändert“, „Erlaubt!“ ist von einer neutralen Orientierungshilfe weit entfernt. „Meinung und Fakten werden häufig vermischt“, bedauert Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL). Steffen Küßner, Sprecher des Bundesverbandes Verbraucherzentrale (vzbv) erwidert: „Den Vorwurf, das Portal sei tendenziös und unausgewogen, können wir nicht nachvollziehen. Anpassungen der Menüs oder der Darstellungsweise haben wir nicht geplant.“ Und im Betreiberteam der Verbraucherzentrale Hessen sagt Andrea Schauff: „Natürlich haben wir keine völlig neutrale Position. Wir stehen auf der Seite der Verbraucher und aus diesem Blickwinkel prüfen wir die Beschwerden. Es geht nicht nur darum, Fälle von Verbrauchertäuschung zu dokumentieren. Die Internetse ite will eine Hilfe bieten, die Kommunikation mit dem Verbraucher zu verbessern und etwas zu bewegen.“
Dass sich die Hersteller durchaus bewegen, wenn der Verbraucher das wünscht, zeigt das Beispiel der Verdener Keksfabrik Hans Freitag. Auslöser war in diesem Fall zwar nicht das Portal Lebensmittelklarheit.de, sondern die Verbraucherzentrale Hamburg mit einem Bericht über „Mogelpackungen“. Unternehmenschefin Anita Freitag-Meyer reagierte auf die Kritik der Verbraucherschützer jedoch umgehend mit einem Video in ihrem „Keksblog“. Sie passte die gerügte Verpackung an und nutzte den Anstoß, um eine neu designte Serie am Markt einzuführen (vgl. Kurzinterview „Den Blick geschärft“). Ähnlich reagieren auch die meisten Hersteller, die auf Lebensmittelklarheit.de kritisiert werden. Die Wirtschaft sei meist kooperativ. Stellungnahmen würden in der Regel fristgemäß geliefert, gestehen die Portalbetreiber ein.
Auch wenn das Portal den Austausch zwischen Hersteller und Konsument bündelt, eine grundlegende Kritik bleibt bestehen. Ulrich Nöhle: „Entweder die beanstandeten Produkte sind legal oder sie sind es nicht. Wenn ein Rechtsverstoß vorliegt, müssen die Behörden handeln. Ist das Produkt rechtlich eindeutig verkehrsfähig, gehört es nicht an den Pranger. Lebensmittelklarheit.de ist eine Spielwiese der gefühlten Irreführung und Täuschung.“ Nöhle plädiert stattdessen für einen schnelleren Vollzug des Lebensmittelrechts. Die amtliche Überwachung müsse personell besser ausgestattet und geschult werden. „Mangels stringentem Vollzug der bestehenden Rechtsvorschriften zum Wohle der Verbraucher und der Branche werden mit Portalen wie Lebensmittelklarheit.de oder der Hygieneampel bloß Hilfskonstruktionen geschaffen, die eine Pseudo-Sicherheit generieren sollen“, kritisiert der ausgebildete Lebensmittelchemiker.
Ein Gutachten aus dem Bundesrechnungshof zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bestätigt das. Mehr als 400 überwiegend kommunale Behörden überwachen in Deutschland die Einhaltung des Lebens- und Futtermittelrechts. Eine einheitliche Kontrollqualität ist nicht sichergestellt. Das Krisenmanagement leide unter „systemimmanenten Schwächen“, heißt es in dem Gutachten. In der Krise seien allein die Länder für das rasche Eingreifen zuständig. Notfallpläne der Länder stünden isoliert nebeneinander und sähen keine verbindliche Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Ländern vor. Darum empfiehlt das Gutachten, beim Bund einen nationalen Krisenstab einzurichten. Rechtlich ist das kein leichtes Unterfangen, denn die föderale Struktur ist im Grundgesetz verankert.
Doch statt das Übel am Kern anzugehen, auch wenn das nicht einfach ist, beschäftigen sich Regierung und Parlament lieber mit öffentlichkeitswirksamen Scheinlösungen. Mit der Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) erweiterte der Bundestag im Dezember den Auskunftsanspruch der Verbraucher. Wenn der Bundesrat im Februar zustimmt, müssen die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung voraussichtlich ab Herbst 2012 auf Antrag herausgegeben werden, wenn sie Grenzwerte oder Höchstmengen betreffen, egal ob Limits überschritten wurden oder nicht. Bei Rechtsverstößen und in dringenden Fällen können die Behörden von einer Anhörung der betroffenen Unternehmen absehen. Bei Grenzwertüberschreitungen sind die Behörden zur Veröffentlichung verpflichtet. Aus Sicht von Stephan Tromp, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE), ist die Novelle völlig unverhältnismäßig. Die betroffenen Unternehmen könnten sich gegen Vorwürfe nicht mehr wehren und an der Aufklärung nicht mitwirken, moniert Tromp. Stelle sich ein Verdacht zu einem späteren Zeitpunkt als unbegründet heraus, helfe das dem Unternehmen meist wenig, denn die Anschuldigungen seien dann in der Welt. Dabei wird das Verbraucherinformationsgesetz schon bisher nicht vom Durchschnittsverbraucher, sondern von Interessengruppen und ihren Mitgliedern genutzt, um wertvolle „Munition“ für die Öffentlichkeitsarbeit zu sammeln.
Die Reglementierung der Lebensmittelbranche bis hin zum Versuch der staatlichen Konsumlenkung bei gleichzeitiger Vernachlässigung der amtlichen Kontrollpflicht ist nicht nur eine Berliner Domäne, sondern wird auch in Brüssel mit Verve betrieben. In 2012 steht unter anderem die Umsetzung der neuen Vorschriften der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung an. Dabei geht es insbesondere um die Nährwert- und Herkunftskennzeichnung. Offene Interpretationsfragen sind zu klären. Sowohl die EU-Verordnung über amtliche Kontrollen als auch das Hygiene-Paket sollen einer Revision unterzogen werden. Außerdem muss mit Vorschlägen der Europäischen Kommission für ein EU-Tierschutzlabel, zur Verringerung von Lebensmittelabfällen und möglicherweise auch zur Überarbeitung der Novel-Food-Verordnung gerechnet werden.
Nun sind harmonisierte Regeln auf EU-Ebene für einen fairen Wettbewerb auf dem europäischen Binnenmarkt zwar unabdingbar. Angesichts der vielfältigen politischen Initiativen warnt der BLL jedoch vor Überreglementierung. Die Risikobewertung von Lebensmitteln dürfe ausschließlich auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgen, fordert der Verband. Staatliche Verbraucherinformation dürfe legal vermarktete Produkte nicht diskriminieren.
www.gruenewoche.de
Interview
Laut bild.de verkaufte die Verdener Keks- und Waffelfabrik Hans Freitag ihre Schoko-Minikekse in „Mogelpackungen“. Anita Freitag-Meyer, geschäftsführende Gesellschafterin des Familienunternehmens, punktete mit offener Kommunikation.
Wie haben Sie von dem Vorwurf erfahren, Kekse in „Mogelpackungen“ anzubieten?
Einer unserer Mitarbeiter war auf der Internetseite bild.de auf den Bericht gestoßen. Der Artikel basierte auf einem Produktvergleich durch die Verbraucherzentrale Hamburg. Weder von der Verbraucherzentrale noch von Bild waren wir vor der Veröffentlichung informiert worden. Wir hatten keine Möglichkeit, vorab Stellung zu nehmen.
Wie war Ihre erste Reaktion?
Ich war überrascht. Wir haben zwei Produkte seit Jahren in dieser Verpackung auf dem Markt. Nie hat sich auch nur ein Verbraucher bei uns über die Verpackung beschwert. Trotzdem habe ich sofort nach der Veröffentlichung ein Video aufgezeichnet. Darin habe ich auf unserem Keksblog angekündigt, die Verpackung zu verändern. Denn durch die Beschwerde kam ich auf den Gedanken, dass die Verbraucher einen Luftanteil von 47 Prozent zu Recht als zu hoch empfinden könnten, auch wenn das Inhaltsgewicht von 150 g richtig angegeben war.
Wie ging es weiter?
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat unsere sofortige Reaktion in die Kommunikation aufgenommen. bild.de reagierte dagegen leider nicht. Wir haben die Verpackungsgröße nun verkleinert und das Design geändert. Das alte Material haben wir vernichtet. Ende Januar werden wir eine neue Serie aus drei Produkten in der neuen Aufmachung auf der ISM in Köln vorstellen.
Welches Fazit ziehen Sie aus der Aktion?
Wir haben für unsere Reaktion viel positive Verbraucherresonanz in E-Mails und in sozialen Netzwerken erhalten. Dadurch fühle ich mich in meiner Einschätzung bestärkt, mit Beschwerden offen umzugehen. Mein Blick für unbeabsichtigte Täuschungen wurde geschärft. Wir haben unter diesem Aspekt weitere Produkte kritisch überprüft. Letztlich gab die Beschwerde den Anstoß, eine neue Produktserie nach den Vorstellungen der Verbraucher zu gestalten. Insofern bewahrheitete sich das Sprichwort, dass jede Krise etwas Gutes hat.
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