Freitag, 18. Mai 2012
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Sachschäden übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung. (Bildquelle: iStockphoto)
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Shoppingcenter geflutet: Auch Schäden außerhalb des eigen Geschäfts können unerfreuliche Auswirkungen haben.
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Ladeneinrichtung abgebrannt: die komplette Sanierung kann zu monatelanger Unterbrechung des Betriebs führen.
Versicherung

Herr Kaiser weiß Rat

Unternehmer müssen ihren Betrieb gegen folgenschwere Ereignisse wappnen — mit den richtigen Versicherungen.  Sonst ist die wirtschaftliche Existenz bedroht.
Text: Raimund Diefenbach, 17. Juni 2011
Das war, gelinde gesagt, ein Schock für einen Düsseldorfer Schuh-Fachhändler. Wegen eines Defektes in der Stromleitung hatte es einen Brand in seinem Geschäft gegeben, der sich rasch auf die Einrichtung und die Waren ausbreitete. Feuer, Rauch und Löschwasser hatten letztendlich den gesamten Warenbestand in Geschäft und Lager in Mitleidenschaft gezogen. Mehrere Wochen lang musste das Schuhhaus schließen. Ein Teil der Ware konnte zwar noch als Sonderposten in anderen Filialen verkauft werden. Aber ein hoher Verlust blieb. Hinzu kamen die Kosten für die beschäftigungslosen Mitarbeiter, Miete, Leasingraten und andere fixe Aufwendungen. „Da es schnell klar war, dass es sich um eine unkritische Brandursache handelte, haben wir dem Fachhändler nach umfassender Prüfung seinen Schaden ersetzt", erzählt Bernd Kämpchen, Sachversicherungsexperte der Signal Iduna in Dortmund. Zur großen Erleichterung des Händlers.

Der rheinische Unternehmer hatte Glück im Unglück. Er hatte sich ausreichend versichert. Das ist beileibe nicht immer so. Recht häufig ist die vereinbarte Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert des abgesicherten Risikos. Das betrifft nicht nur die Betriebsunterbrechung etwa wegen eines Brandschadens, einer Überschwemmung, eines Wasserschadens, eines Einbruchs oder eines Sturms. Sondern auch andere Versicherungen wie Gebäude- oder Sachversicherungen. Die Unterdeckung hat zur Folge, dass im Schadensfall die Entschädigung der Versicherung nur anteilig berechnet wird. „Wer also bei einer Betriebsinhaltsversicherung nur die Hälfte seiner Ladeneinrichtung versichert hat, bekommt bei jedem Schaden auch nur 50 Prozent erstattet", erläutert Versicherungsmann Kämpchen.

Egal, wie hoch die absolute Versicherungssumme auch ist. Das kann in Einzelfällen durchaus eine Gefahr für die Existenz sein. Zumindest sind der Frust und der finanzielle Aufwand groß, wenn sich die Versicherung weigert, den kompletten Schaden zu übernehmen. Deshalb sollten verantwortungsbewusste Unternehmer nicht darauf bauen, dass schon nichts passiert. Besser ist es, regelmäßig die Versicherungssummen für die betrieblichen Policen zu überprüfen. Denn das Risiko wächst schleichend. Zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Versicherungspolice abgeschlossen wird, ist meist alles im grünen Bereich. Doch gerade wenn das Geschäft im Laufe der Jahre expandiert, mehr oder teurere Ware im Laden ist, die Geschäftsausstattung hochwertiger modernisiert wurde, die Warenwirtschaft auf den neuesten Stand gebracht wurde, mangelt es schon mal an der rechtzeitigen Anpassung der Versicherungssummen. Signal-Iduna-Experte Kämpchen: „Das geschieht oft nicht automatisch. Umso wichtiger ist es, die Versicherungssumme von Zeit zu Zeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen."

Im Schadensfall kann es zumindest etwas helfen, wenn der Unternehmer mit seiner Assekuranz eine so genannte Nachhaftungsklausel vereinbart hat. Bei einer solchen Klausel leistet der Versicherer auch dann, wenn der Schaden über der Versicherungssumme liegt. Freilich nicht unbegrenzt. Die Höhe der Nachhaftung beträgt in der Regel 20 bis 30 Prozent. Die Vereinbarung der Nachhaftung erfordert aber eine jährliche Endabrechnung entsprechend dem gemeldeten Versicherungswert. Die Prämie wird dabei zunächst auf Basis der Versicherungssumme ohne Nachhaftung erhoben und dann nachträglich angepasst. Wer eine solche Klausel nicht hat oder wer kräftig in sein Geschäft investiert hat, sollte gedanklich vom „worst case" ausgehen und die Versicherungssummen anpassen. Also was passiert, wenn das Geschäft durch Feuer, Wasser, Erdbeben, Überschwemmung oder ein anderes Schadensereignis komplett vernichtet wird. Was ist in einem solchen Fall alles wieder zu beschaffen?

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