Freitag, 18. Mai 2012
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EU-Kaufrecht

Brüsseler Monster

Nach dem Willen der EU-Kommission soll das Kaufrecht in Europa einheitlicher werden.
Text: Nicole Ritter, 07. Februar 2012
Eine optionale gemeinsame Vertragsrechtsregelung, die in allen 27 Mitgliedsstaaten identisch ist, ein einheitliches hohes Verbraucherschutzniveau, grenzübergreifende Verträge für den Wareneinkauf und für die Bereitstellung digitaler Inhalte, schließlich die freie Wahl für Unternehmen und Verbraucher zwischen der neuen gemeinsamen Regelung und dem bisherigen einzelstaatlichen Vertragsrecht: So stellt sich EU-Kommissarin Viviane Reding die neuen Regeln für den grenzüberschreitenden Handel vor. Ziel sei es, bestehende Hindernisse zu beseitigen, damit die Verbraucher aus einem größtmöglichen Angebot zu besten Preisen auswählen können; zudem soll mittelständischen Unternehmern der Weg in den Binnenmarkt eröffnet werden. „Bisher müsste der deutsche Mittelständler eigentlich die Rechtsordnungen aller 27 EU-Staaten studieren“, argumentiert die Kommissarin. Deshalb verzichteten die meisten Mittelständler auf grenzüberschreitenden Geschäfte — und es entgehen ihnen 26 Mrd. Euro Umsatz.

Das klingt alles gut — ist aber höchst umstritten. Wirtschaft und Verbraucherverbände kritisieren den Entwurf, und der deutsche Bundestag stellte bereits im vergangenen Herbst mit einer Subsidiaritätsklage die Entscheidungsbefugnis der Kommission in Frage. Zu recht, wie Miriam Schneider vom Brüsseler Büro des Handelsverbands Deutschland (HDE) findet: „Es ist keinesfalls klar, ob die EU-Kommission tatsächlich die Kompetenz zur Vorlage eines EU-weit geltenden Kaufrechts hat.“ Auch die von der Kommissarin ins Feld geführte Vereinfachung sieht Schneider nicht realisiert: „Die Einzelregelungen sind viel zu ungenau und sorgen für erhebliche Rechtsunsicherheit. Problematisch wird auch, dass für die Bereiche, die nicht durch das EU-Kaufrecht geregelt sind, weiterhin nationales Recht Anwendung finden soll.“

Schwerpunkte bei der Neufassung des Kaufrechts sind vorvertragliche Informationspflichten, unlautere Vertragsbestimmungen und Gewährleistungsrechte. Hat die letzte Kaufrechtsreform dem Handel eine Ausweitung der Gewährleistung auf zwei Jahre beschert, geht es nun um eine Frist von bis zu zehn Jahren. Außerdem soll für Verbraucherverträge der Grundsatz des Vorrangs der Nacherfüllung aufgegeben werden. „Grundsätzlich sind EU-weite Regelungen begrüßenswert“, sagt Miriam Schneider. „Das jetzt vorgeschlagene EU-Kaufrecht mit seinem einseitig hohen Verbraucherschutzniveau und den vielen ungeklärten Fragen schafft aber keinen Mehrwert für die Unternehmen.“

Und auch die Verbraucherschützer sind nicht glücklich mit dem Verordnungsentwurf. Insgesamt sei mit einer deutlichen Absenkung des Schutzniveaus der Verbraucher zu rechnen, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Stellungnahme. Kritisch bewertet der vzbv auch, dass das neue Recht fakultativ angewendet werden soll. „Das ist nicht geeignet, das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt zu steigern.“

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