handelsjournal (nori). In einem Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht heute die Sonntagsöffnung für nicht grundsätzlich verfassungswidrig erklärt. Zehn verkaufsoffene Sonntage im Jahr sind danach auch künftig denkbar.
Das Bundesverfassungsgericht hat über die Klage der Kirchen gegen die Berliner Ladenöffnung an zehn Sonntagen im Jahr, darunter die vier Adventssonntage, entschieden. Hierzu erklärte heute in Berlin der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth: "Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung für Klarheit bei der Sonntagsöffnung gesorgt. Es bleibt dabei, dass verkaufsoffene Sonntage als Ausnahme weiterhin erlaubt sind. Die Freigabe muss von Ländern und Kommunen nur gut begründet werden; das öffentliche Interesse an den verkaufsoffenen Sonntagen muss im Vordergrund stehen. Das ist ganz im Sinn des Einzelhandels, für den die gelegentliche Ladenöffnung an Sonntagen unverzichtbar ist. Das gilt besonders für die Geschäfte in Regionen mit geringer Kaufkraft und vielen Touristen, wie etwa in Berlin. Die Sonntagsöffnung bleibt aber eine Ausnahme, denn an dem verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntage will der Einzelhandel nicht rütteln. Deshalb öffnen die Geschäfte an den verkaufsoffenen Sonntagen erst nach den Gottesdienstzeiten. Auch die Mitarbeiter profitieren von den Sonntagsöffnungen. Niemand arbeitet an sieben Tage in der Woche. Dafür sorgen schon die Arbeitsschutzgesetze, Tarifverträge und betrieblichen Regelungen, die für die betroffenen Mitarbeiter Ersatzruhetage und hohe, steuerfreie Zuschläge vorsehen. In diesem Jahr bleibt es bei den vier verkaufsoffenen Berliner Adventssonntagen. So können die Berliner und ihre Gäste an den kommenden Adventswochenenden auch an den Sonntagen entspannt Weihnachtsgeschenke einkaufen. Einzelne verkaufsoffene Adventssonntage kann es laut Bundesverfassungsgericht mit guter Begründung weiterhin geben. Nur die pauschale Freigabe an allen vier Adventssonntagen ist ab dem kommenden Jahr nicht mehr erlaubt. In Berlin wird daher für die kommenden Jahre eine neue Regelung für die Ladenöffnung an einzelnen Adventssonntagen gefunden werden müssen."
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